ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Präambel
1.1 Der Auftragnehmer nimmt Aufträge
entgegen, verkauft, vermietet und
liefert ausschließlich aufgrund
dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Diese
nachstehenden Bedingungen gelten für
alle Leistungen, die der
Auftragnehmer oder ein von ihm
namhaft gemachtes Subunternehmen im
Rahmen dieses Vertrages durchführt.
1.2 Mündlich vereinbarte Änderungen
oder Ergänzungen dieses Vertrages
sind nur wirksam, wenn sie vom
Auftragnehmer schriftlich bestätigt
worden sind.
1.3 Angebote sind grundsätzlich
freibleibend.
2. Lieferung
2.1 Die Lieferung erfolgt auf
Rechnung und Gefahr des
Auftraggebers.
2.2 Aufbewahrungsmaßnahmen und
Aufbewahrungskosten, die aus Gründen
notwendig werden, die in der Sphäre
des Auftraggebers liegen, gehen zu
Lasten und auf Kosten des
Auftraggebers.
2.3 Angekündigte Liefertermine
gelten, wenn kein Fixgeschäft
vereinbart worden ist, als bloß
annähernd geschätzt. Höhere Gewalt
oder andere unvorhergesehene
Hindernisse in der Sphäre des
Auftragnehmers oder dessen
Unterlieferanten entbinden den
Auftragnehmer von der Einhaltung der
vereinbarten Lieferzeit.
3. Preise
3.1 Die genannten Preise enthalten,
falls nicht explizit angegeben,
keine Umsatzsteuer.
3.2 Die Berechnung der Preise
erfolgt in Euro.
4. Zahlung
4.1 Die Rechnungslegung erfolgt,
soweit möglich, umgehend nach
Lieferung.
4.2 Zahlungen sind nach
Rechnungslegung ohne jeden Abzug und
spesenfrei fällig.
4.3 Bei Aufträgen, die mehrere
Einheiten umfassen, ist der
Auftragnehmer berechtigt, nach
Lieferung jeder einzelnen Einheit
oder Leistung Rechnung zu legen.
4.4 Bei dem Auftragnehmer
einlangende Zahlungen tilgen zuerst
Zinseszinsen, dann Zinsen und
Nebenspesen, dann die
vorprozessualen Kosten (falls diese
zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung notwendig waren),
wie Kosten eines beigezogenen
Anwaltes und Inkassobüros, dann das
aushaftende Kapital, beginnend bei
der ältesten Schuld.
4.5 Bei Zahlungsverzug werden vom
Auftragnehmer Verzugszinsen im
banküblichen Ausmaß verrechnet.
5. Eigentumsrecht
5.1 Die gelieferten Maschinen und
Zubehörteile bleiben bis zur
restlichen Bezahlung (einschließlich
Zinsen und Kosten) uneingeschränktes
Eigentum des Auftragnehmers.
5.2 In der Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann
ein Rücktritt vom Vertrag, wenn
dieser ausdrücklich erklärt wird.
5.3 Bei Warenrücknahme ist der
Auftraggeber berechtigt, angefallene
Transport- und Manipulationsspesen
zu verrechnen.
6. Kostenvoranschlag
6.1 Der Kostenvoranschlag wird nach
bestem Fachwissen erstellt, es kann
jedoch keine Gewähr für die
Richtigkeit übernommen werden.
6.2 Kostenvoranschläge sind
entgeltlich. Ein für den
Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt
wird gutgeschrieben, wenn auf Grund
dieses Kostenvoranschlages ein
Auftrag erteilt wird.
7. Mahn- und Inkassospesen
7.1 Für den Fall des
Zahlungsverzuges ist der
Auftraggeber verpflichtet, dem
Auftragnehmer sämtliche von ihm
aufgewendeten vorprozessualen Kosten
(sofern sie zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung notwendig waren),
wie etwa Anwaltshonorare und Kosten
von Inkassobüros, zu refundieren.
7.2 Sofern der Auftragnehmer das
Mahnwesen selbst betreibt,
verpflichtet sich der Auftraggeber
pro erfolgter Mahnung, einen Betrag
von Euro 10,-- zu bezahlen.
8. Gewährleistung, Garantie und
Haftung
8.1. Tritt bei der gelieferten Ware
ein Mangel auf, kann der
Auftraggeber vorerst nur die
Verbesserung oder den Austausch der
Ware verlangen, es sei denn, dass
die Verbesserung oder der Austausch
unmöglich ist oder für den
Auftragnehmer, verglichen mit der
anderen Abhilfe, mit einem
unverhältnismäßig hohen Aufwand
verbunden wäre. Ob dies der Fall
ist, richtet sich auch nach dem Wert
der mangelfreien Ware, der Schwere
des Mangels und den mit der anderen
Abhilfe für den Übernehmer
verbundenen Unannehmlichkeiten. Der
Auftragnehmer verpflichtet sich die
Verbesserung oder den Austausch nach
Übergabe der Ware durch den
Auftraggeber in angemessener Frist
durchzuführen.
8.2 Sind sowohl die Verbesserung,
als auch der Austausch unmöglich
oder für den Auftragnehmer mit einem
unverhältnismäßig hohen Aufwand
verbunden, so hat der Auftraggeber
das Recht auf Preisminderung oder,
sofern es sich nicht um einen
geringfügigen Mangel handelt, das
Recht auf Wandlung. Das selbe gilt,
wenn der Auftragnehmer die
Verbesserung oder den Austausch
verweigert oder nicht in
angemessener Frist vornimmt, wenn
diese Abhilfen für den Auftraggeber
mit erheblichen Unannehmlichkeiten
verbunden wären und wenn sie ihm aus
triftigen, in der Person des
Auftragnehmers liegenden Gründen,
unzumutbar sind.
8.3 Der Auftraggeber muss sein Recht
auf Gewährleistung bei unbeweglichen
Sachen binnen sechs Monaten
gerichtlich geltend machen. Diese
Bestimmung gilt nicht für
Verbrauchergeschäfte nach dem KSchG.
8.4 Von der Gewährleistung
ausgenommen sind Verschleißteile und
Zubehör (wie z.B. Datenträger,
Typenräder, etc.) sowie Reparaturen
infolge nicht autorisierter
Eingriffe Dritter. Werden die
Vertragsgegenstände in Verbindung
mit Geräten und/oder Programmen
Dritter eingesetzt, besteht eine
Gewährleistung für Funktions- und
Leistungsmängel der
Vertragsgegenstände nur dann, wenn
solche Mängel auch ohne eine
derartige Verbindung auftreten.
8.5 Über den Gewährleistungsrahmen
hinaus können zusätzliche
Garantieleistungen bestellt werden.
Auch für diese Leistungen gelten die
gegenständlichen Bedingungen. Für
den Fall einer derartigen Garantie
erklärt der Auftragnehmer, dass
durch diese Garantie das
Gewährleistungsrecht des
Auftraggebers nicht eingeschränkt
wird.
8.6 Wird vom Auftragnehmer eine
gebrauchte bewegliche Ware an den
Auftraggeber geliefert oder
verkauft, muss der Auftraggeber sein
Recht auf Gewährleistung binnen
einem Jahr gerichtlich geltend
machen, sofern dies schriftlich im
Einzelnen ausverhandelt wird.
9. Fernabsatzgeschäft
9.1 „Fernabsatz“ ist ein Vertrag,
der ohne gleichzeitiger körperlicher
Anwesenheit der Vertragspartner z.B.
durch Bestellscheine, Inserate,
Telefon, Telefax, Internet, etc.
abgeschlossen wurde und es sich
dabei um ein Verbrauchergeschäft
handelt.
9.2 Ein Fernabsatzgeschäft mit dem
Auftraggeber ist erst dann gültig,
wenn der Auftragnehmer den Auftrag
schriftlich unter Bekanntgabe des
Firmennamens, der Firmenanschrift
sowie der wesentlichen Eigenschaften
der Ware, des Preises und der
Lieferkosten bestätigt hat.
9.3 Ist der Auftraggeber Konsument,
so kann er von einem im Fernabsatz
geschlossenen Vertrag innerhalb von
7 Tagen zurücktreten, wobei der
Samstag nicht als Werktag gilt. Ist
der Auftragnehmer seinen
Informationspflichten nach Punkt 9.2
nicht nachgekommen, beträgt die
Frist 3 Monate.
9.4. Vom Rücktrittsrecht des
Verbrauchers in einem
Fernabsatzgeschäft sind ausdrücklich
ausgenommen Waren, welche nach
Kundenspezifikationen angefertigt
wurden, Audio oder
Videoaufzeichnungen oder Software,
die vom Auftraggeber entsiegelt
wurde. Weiters Dienstleistungen, mit
deren Ausführung vereinbarungsgemäß
innerhalb von 7 Werktagen ab
Vertragsabschluß begonnen wird,
Zeitungen, Zeitschriften und
Illustrierte mit Ausnahme von
Verträgen über periodische
Druckschriften. Weiters sind die in
§ 5b KSchG aufgelisteten Verträge
ausgenommen.
9.5 Ansonsten gelten für die
Fernabsatzgeschäfte die
einschlägigen Bestimmungen des
Konsumentenschutzgesetzes.
10. Vertragsrücktritt
10.1 Bei Annahmeverzug oder anderen
wichtigen Gründen, wie insbesondere
Konkurs des Auftraggebers oder
Konkursabweisung mangels Vermögens,
so wie bei Zahlungsverzug des
Kunden, ist der Auftragnehmer zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt,
sofern er von beiden Seiten noch
nicht zur Gänze erfüllt ist.
10.2 Bei Zahlungsverzug des
Auftraggebers ist der Auftragnehmer
von allen weiteren Leistungs- und
Lieferungsverpflichtungen entbunden.
10.3 Tritt der Auftraggeber, ohne
dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag
zurück oder begehrt er seine
Aufhebung, so hat der Auftragnehmer
die Wahl, auf die Erfüllung des
Vertrages zu bestehen oder der
Aufhebung des Vertrages zuzustimmen.
10.4 Der Punkt 10 gilt nicht für
Fernabsatzgeschäfte.
11. Aufrechnung
11.1 Der Auftraggeber verzichtet auf
die Möglichkeit der Aufrechnung.
Dies gilt jedoch nicht gegenüber
Verbrauchern für den Fall der
Zahlungsunfähigkeit des
Auftragnehmers sowie für
Gegenforderungen, die in rechtlichem
Zusammenhang stehen, gerichtlich
festgestellt oder anerkannt wurden.
In diesen Fällen besteht für
Verbraucher die Möglichkeit der
Aufrechnung.
12. Höhere Gewalt
12.1 Höhere Gewalt oder andere
unvorhergesehene Hindernisse in der
Sphäre des Auftragnehmers entbinden
diesen von der Einhaltung der
vereinbarten Verpflichtungen, wie
z.B. Betriebs- und Verkehrsstörungen
im Bereich des Auftraggebers. Höhere
Gewalt und unvorgesehene Ereignisse
gelten befreien den Auftragnehmer
für die Dauer der Behinderung von
der zu erbringenden Leistung, ohne
dass dem Auftraggeber dadurch
Ansprüche auf Preisminderung
entstehen.
13. Datenschutz und
Adressenänderung
13.1 Der Auftraggeber erteilt seine
Zustimmung, dass die im Kaufvertrag
mitenthaltenen personenbezogenen
Daten in Erfüllung des Vertrages vom
Auftragnehmer automationsunterstützt
gespeichert und verarbeitet werden
können.
13.2 Der Auftraggeber ist
verpflichtet, dem Auftragnehmer
Änderungen seiner Wohn- bzw.
Geschäftsadresse bekanntzugeben,
solange das vertragsgegenständliche
Rechtsgeschäft nicht beiderseitig
vollständig erfüllt ist. Wird die
Mitteilung unterlassen, so gelten
Erklärungen auch dann als
zugegangen, falls sie an die zuletzt
bekanntgegebene Adresse gesendet
werden.
14. Gerichtsstand und anwendbares
Recht
14.1 Es gilt österreichisches
materielles Recht. Die Anwendbarkeit
des UN-Kaufrechtes wird
ausgeschlossen. Es wird
österreichische inländische
Gerichtsbarkeit vereinbart.
14.2 Für alle gegen einen
Verbraucher, der im Inland seinen
Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt
oder Ort der Beschäftigung hat,
wegen Streitigkeiten aus diesem
Vertrag erhobenen Klagen ist eines
jener Gerichte zuständig, in dessen
Sprengel der Verbraucher seinen
Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt
oder Ort der Beschäftigung hat.
14.3 Sind oder werden einzelne
Bestimmungen dieser
Geschäftsbedingungen ungültig oder
unwirksam, so wird hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt.
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